Allgemeine Auftragsbedingungen von Simona Volpe-Adeoye

(im Folgenden die Dienstleisterin)

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Dienstleisterin und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Dienstleisterin nur verbindlich, wenn sie diese ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang der Dienstleistung

Die Dienstleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Dienstleistung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Dienstleisterin rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Dienstleistung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, Verdolmetschung in der Kabine oder Konsekutiv, Aufzeichnungen, spezielle Kursbedingungen, Kursteilnehmer etc.).

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erbringung der Dienstleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig der Dienstleisterin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen Konferenzunterlagen, Konferenzablauf, Tagesordnung etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten der Dienstleisterin.

4. Mängelbeseitigung

(1) Die Dienstleisterin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Dienstleistung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

Die Dienstleisterin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

Die Dienstleisterin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

6. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme bzw. Vollendung der geleisteten Dienstleistung fällig.

(2) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Die Mehrwertsteuer wird, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung einer Dienstleistung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann sie die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.

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